Ablauf der Psychotherapie
Terminvereinbarung
Sollten Sie Interesse bekommen haben, sich einen Termin für ein Erstgespräch mit mir zu vereinbaren, so erreichen Sie mich von Montag – Donnerstag zwischen 9.00-18.00 unter meiner Telefonnummer: 0664-5227752.
Für den Fall, dass Sie mich telefonisch nicht unmittelbar erreichen, ersuche ich Sie die Mobilbox zu nutzen – ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.
Gerne können Sie mir auch eine Mail mit der Bitte um Rückruf an praxis@ruffer-weiss.at senden.
Erstgespräch
Im Erstgespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen, wir besprechen die Rahmenbedingungen der Therapiegespräche und vor allem lernen wir uns erst einmal kennen. Da das wichtigste für einen Therapieerfolg das Vertrauensverhältnis zwischen Klient*in und Therapeut*in ist, ist es wichtig herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen, und ob wir beide denken, dass wir gut miteinander arbeiten können.
Die Dauer des Erstgespräches beträgt wie die anderen Therapiegespräche 50 min und wird im nach hinein gemeinsam mit der nächsten Sitzung in Rechnung gestellt. Sollte es zu keiner weiteren Sitzung kommen, so wird die Rechnung per Post zugestellt.
Folgegespräche
Im Normalfall dauert ein Therapie-/ bzw. Beratungsgespräch:
im Einzelsetting: 50 Minuten
im Paar- oder Familiensetting: 100 Minuten
Gerne können wir uns aber auch im Einzelsetting Doppeleinheiten vereinbaren, oder für Paargespräche Einheiten zu je 75 Minuten (= 1,5 Einheiten).
Wichtig ist, dass wir es für Sie passend gestalten!
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut*innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in (§ 15 PthG)
Dauer und Häufigkeit der Therapiegespräche
Für gewöhnlich sind Therapieeinheiten alle zwei Wochen am effektivsten. In akuten Situationen können kürzere Intervalle dennoch Sinn machen. Für Paargespräche kann wiederum ein Abstand von 3 Wochen passen. Dies entscheiden wir gemeinsam je nach Ihren Bedürfnissen.
Die Gesamtdauer von Therapieprozessen können sehr unterschiedlich ausfallen, und sind -ebenso wie die Gespräche selbst – sehr individuell. Auf jeden Fall gilt das Prinzip „so lange wie notwendig aber so kurz wie möglich“.
Corona-Regeln für die
Psychotherapie
Nach den aktuell geltenden Regeln dürfen Psychotherapien in Präsenz sowie per Telefon oder online stattfinden.
Klient*innenund Therapeut*innen müssen keine Tests mehr vorweisen. Testungen erleichtern allerdings die Arbeit in der Praxis und helfen mit, das Virus nicht zu verbreiten.
Aktuell sind die Zuschüsse der Krankenkassen gleichbleibend, unabhängig davon, ob die Therapie in Präsenz, per Telefon oder Online stattgefunden hat.
Für das Erstgespräch empfehle ich auf jeden Fall einen Präsenztermin, um durch den persönlichen Kontakt den Beziehungsaufbau zwischen Ihnen und mir als Therapeutin zu erleichtern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/coronavirus-informationen-psychotherapeutinnen
Kosten der Psychotherapie
Einzeltherapie:
50 Minuten – € 95,00
Paar- bzw. Familientherapie:
100 Minuten – € 190,00
Paartherapie:
75 Minuten – € 142,00
Beratung & Coaching:
50 Minuten – € 95,00
Terminabsagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei möglich. Kurzfristigere Absagen müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Bei einem positiven Corona-Nachweis oder akut auftretender Krankheit gelten natürlich andere Regelungen.
Zuschüsse
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen. Wird der Antrag genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Derzeit refundieren die Krankenkassen zwischen ca. 32 – 55 Euro pro Sitzung.
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist:
- das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung (Diagnose). Diese wird von der/dem Psychotherapeut*in gestellt.
- eine ärztliche Bestätigung für die Krankenkasse darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, um körperliche Ursachen für das psychische Leiden auszuschließen. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärztin/ jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Diese Untersuchung sollte im besten Fall zwischen der ersten und der zweiten Therapiesitzung stattfinden und kann formlos gestaltet sein.
- Weiters ist ein Antrag an Ihre Krankenkasse zu stellen, der Ihre persönlichen Daten sowie die Diagnose Ihrer psychischen Störung beinhaltet. Dieser „Bewilligungsantrag“ wird von der/dem Therapeut*in innerhalb der ersten zehn Therapiestunden ausgefüllt. Diese beiden Formulare (Antrag und ärztliche Bestätigung) schicken Sie selbst an Ihre Krankenkasse.
Die aktuelle Höhe der Kostenrückerstattung Ihrer Krankenkasse, sowie weitere Informationen zur Finanzierung entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung